Das AG München hat entschieden, dass ein Vermieter eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen hat, die eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 Grad befüllt.
AG München 26.10.2012 463 C 4744/11
Das AG München hat entschieden, dass ein Vermieter eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen hat, die eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 Grad befüllt.
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