Badewannentemperatur von mindestens 41 Grad nötig

VonHagen Döhl

Badewannentemperatur von mindestens 41 Grad nötig

Das AG München hat entschieden, dass ein Vermieter eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen hat, die eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 Grad befüllt.
AG München   26.10.2012   463 C 4744/11

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort