Autor-Archiv Hagen Döhl

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Bitte um Ratenzahlungsvereinbarung kein Indiz für Zahlungsunfähigkeit

Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Das hat der BGH jetzt entschieden (16.4.15, IX ZR 6/14, im Anschluss an die ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH ZIP 14, 1887).

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Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2015

Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen wurden zum 1. 7.2015 angepasst.
Näheres erfahren Sie über den nachstehenden Link:

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Ohne Fristsetzung zu Mängelbeseitigung kein Schadenersatz

Dem Auftraggeber steht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln zu, wenn er die angeblich festgestellten Mängel weder angezeigt noch den Auftragnehmer unter Setzung einer Frist zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat. Etwas anderes gilt nur, wenn eine entsprechende Fristsetzung zur Nacherfüllung ausnahmsweise entbehrlich war (hier verneint).
(OLG Frankfurt, Urteil vom 07.05.2015 – 15 U 17/14 )

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Leistungsbonus ist in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen

Das ArbG Düsseldorf hatte zu entscheiden, auf welche Gehaltsbestandteile der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) anwendbar ist.

Die Klägerin wurde bei der beklagten Arbeitgeberin zunächst mit einer Grundvergütung von 8,10 Euro pro Stunde vergütet. Daneben zahlte die Arbeitgeberin einen "freiwilligen Brutto/Leistungsbonus von max. 1,00 Euro, der sich nach der jeweilig gültigen Bonusregelung" richtete. Anlässlich der Einführung des MiLoG teilte die Arbeitgeberin der Klägerin mit, die Grundvergütung betrage weiter 8,10 Euro brutto pro Stunde, der Brutto/Leistungsbonus max. 1,00 Euro pro Stunde. Vom Bonus würden allerdings 0,40 Euro pro Stunde fix gezahlt. Die Klägerin hat geltend gemacht, der Leistungsbonus dürfe in die Berechnung des Mindestlohns nicht einfließen. Er sei zusätzlich zu einer Grundvergütung i.H.v. 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen.

Das ArbG Düsseldorf hat die Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist es Zweck des MiLoG, dem oder der Vollzeitbeschäftigten durch eigenes Einkommen die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts zu ermöglichen. Es komme – unabhängig von der Bezeichnung einzelner Leistungen – allein auf das Verhältnis zwischen dem tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlten Lohn und dessen geleisteter Arbeitszeit an. Mindestlohnwirksam seien daher alle Zahlungen, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung mit Entgeltcharakter gezahlt würden. Da ein Leistungsbonus, anders als beispielsweise vermögenswirksame Leistungen, einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung aufweise, handele es sich um "Lohn im eigentlichen Sinn", der in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (ArbG Düsseldorf 20.4.2015  5 Ca 1675/15)

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Regierung will Wohngeld erhöhen

Die Bundesregierung will das Wohngeld für rund 870.000 Haushalte erhöhen und es an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2009 anpassen.
BT 18.05.2015

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Gewalttätiger Angriff auf Mitmieter rechtfertigt fristlose Kündigung

Das AG München hat entschieden, dass ein gewalttätiger Angriff auf einen Mitbewohner, durch den dieser verletzt wird, eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses rechtfertigt.
AG München   22.05.2015 425 C 16113/14

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Die Annahme, dass das Baugrundrisiko stets der Auftraggeber trage, ist falsch!

Die Annahme, dass das Baugrundrisiko stets der Auftraggeber trage, ist falsch!

Die Auffassung, der Baugrund sei vom Auftraggeber gestellter Baustoff, für dessen Beschaffenheit stets der Auftraggeber einzustehen habe, ist unzutreffend. Darauf weist das OLG München hin. Auch wenn es um Bauverträge geht, deren Durchführung und Erfüllung von möglicherweise ungeklärten Bodenverhältnissen abhängen, sind die Hauptpflichten aus dem geschlossenen Werkvertrag entscheidend und somit vorrangig zu bestimmen. Ein spezifisches Baugrundrisiko, das bedeuten würde, dass der Auftraggeber für dessen wie auch immer geartete Verwirklichung stets einzustehen hätte, gibt es nicht.
(OLG München, Urteil vom 10.12.2013 – 28 U 732/11)

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„Rudelführen“ von Hunden löst Verkehrssicherungspflichten aus

Das OLG Hamm hat entschieden, dass wer aus Gefälligkeit mehrere Hunde gleichzeitig ausführt ("Rudelführen"), alle Hunde so zu beaufsichtigen hat, dass sie fremde Menschen nicht gefährden.

(OLG Hamm 9. Zivilsenat  21.05.2015 9 U 91/14)

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Kein Schmerzensgeld nach Unfall im Chemieunterricht

Das OLG Oldenburg hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei einem Schulunfall die Zahlung eines Schmerzensgeldes bewusst ausgeschlossen hat, um den Schulfrieden nicht zu stören.
(OLG Oldenburg (Oldenburg) 6. Zivilsenat  21.05.2015  6 U 34/15)

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Einigungsgebühr bei Antragsrücknahme gegen Verzicht auf Kostenerstattung

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