Architekt muss kein Hellseher sein

VonHagen Döhl

Architekt muss kein Hellseher sein

Der bauüberwachende Architekt hat nach Ansicht des OLG München nur die im Zeitpunkt seiner Leistungserbringung geltenden DIN-Normen zu beachten. Kommt es in der Gewährleistungsphase des überwachten Bauunternehmers zu einer Änderung dieser DIN-Normen, kann der Architekt nicht auf Schadensersatz wegen Baumängeln in Anspruch genommen werden.
(OLG München, Beschluss vom 15.01.2015 – 9 U 3395/14 Bau)

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