Der Textildiscounter Kik ist am 14.05.2008 vom Arbeitsgericht Dortmund dazu verurteilt worden, einer geringfügig Beschäftigten nachträglich einen höheren Lohn zu zahlen. Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht. Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen muss nun für die vergangenen vier Jahre die Differenz zu einem angemessenen Lohn, der nach Auffassung des Gerichts zwischen 7,90 und 8,20 Euro liegt, nachzahlen. Insgesamt sind dies über 9.000 Euro.
Der Vorsitzende Richter Peter Wolffram hatte in der Verhandlung festgestellt, dass mit 5,20 Euro rund die Hälfte des Tariflohns gezahlt worden sei. Gleichzeitig bezeichnete er den Tariflohn als «wichtiges Kriterium» für die Entscheidung. Der Gesetzgeber wolle eine Vergütung, «die nicht auffallend unangemessen ist». Der Kik-Anwalt wies dies zurück. «Eine Vergütung für Minijobber in dieser Größenordnung ist durchaus üblich», sagte er.
Das Gericht ist der Argumentation gefolgt, dass es sich bei den auffällig niedrigen Entlohnungen bei Kik um eine sittenwidrige Entlohnung handele.
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