Anzeigepflicht des Mieters auch bei erneutem Auftreten des Mietmangels nach Mängelbeseitigung

VonHagen Döhl

Anzeigepflicht des Mieters auch bei erneutem Auftreten des Mietmangels nach Mängelbeseitigung

Das AG München hat entschieden, dass ein Mieter – um sein Recht auf Schadensersatz nicht zu verlieren – seinem Vermieter einen Mangel auch dann anzeigen muss, wenn dieser einige Zeit nach einer Mangelbeseitigung erneut auftritt.
(AG München  29.10.2012    431 C 20886/11)

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