Anspruch auf Gestattung der Katzenhaltung in Mietwohnung

VonHagen Döhl

Anspruch auf Gestattung der Katzenhaltung in Mietwohnung

Das AG München hat entschieden, dass eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Haltung von Katzen der Einwilligung des Vermieters bedarf, zulässig ist; der Vermieter darf seine Zustimmung aber nur verweigern, wenn Beeinträchtigungen der Wohnung oder Gefährdungen anderer Personen zu befürchten sind.

(AG München  411 C 6862/12)

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