Das OLG Oldenburg hat einen Lkw-Fahrer, der während der Fahrt ein Handy zum Laden angeschlossen hat, zur Zahlung eines Bußgeldes i.H.v. 60 Euro verurteilt.
(OLG Oldenburg 13.01.2016- | 2 Ss (OWi) 290/15)
Das OLG Oldenburg hat einen Lkw-Fahrer, der während der Fahrt ein Handy zum Laden angeschlossen hat, zur Zahlung eines Bußgeldes i.H.v. 60 Euro verurteilt.
(OLG Oldenburg 13.01.2016- | 2 Ss (OWi) 290/15)
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