Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren.

VonHagen Döhl

Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren.

Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/13108 – PDF, 176 KB) zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes stimmte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 01.07.2009 in geänderter Fassung zu. Bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz stehen laut Begründung immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen ist seitdem eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Lediglich Führerscheininhaber, die vor dem 01.01.1999 ihren Führerschein gemacht hätten, könnten aufgrund des für sie geltenden Bestandschutzes auch diese Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der alten Klasse 3 fahren. Um die Einsatzfähigkeit zu erhalten, müsse der Kreis der Fahrer von Einsatzfahrzeugen erweitert werden, heißt es zur Begründung.

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