Alkoholverbot für Fahranfänger tritt im August 2007 in Kraft

VonHagen Döhl

Alkoholverbot für Fahranfänger tritt im August 2007 in Kraft

Der Bundesrat hat am 06.07.2007 ein Gesetz gebilligt, das ab August 2007 ein absolutes Alkoholverbot für alle Fahranfänger unter 21 Jahren einführt. Das Alkoholverbot gilt damit auch über den Ablauf der zweijährigen Probezeit hinaus, was in der Vergangenheit insbesondere in den Fällen relevant wurde, in denen Jugendliche bereits mit 16 Jahren den Moped-Führerschein machten, um nach Ablauf von zwei Jahren nicht mehr unter das Alkoholverbot zu fallen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßte die Gesetzesänderung und regte an, die Regelung bei positiver Entwicklung auf die 21- bis 25-jährigen auszuweiten.

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