Abschleppen bei verbotswidrigem Parken auf Behindertenparkplatz?

VonHagen Döhl

Abschleppen bei verbotswidrigem Parken auf Behindertenparkplatz?

Das VG Neustadt hat entschieden, dass ein Kraftfahrer, der verbotswidrig auf einem von mehreren öffentlichen Behindertenparkplätzen parkt, auch dann abgeschleppt werden kann, wenn die anderen Behindertenparkplätze unbesetzt sind.
(VG Neustadt (Weinstraße) | 5 K 369/11.NW)

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