Abrisskündigung zur Beseitigung von erheblichem Leerstand

VonHagen Döhl

Abrisskündigung zur Beseitigung von erheblichem Leerstand

Die ersatzlose Beseitigung von Wohnraum zur Beseitigung von erheblichem
Leerstand aufgrund geänderter Nachfrage ist ein berechtigtes Interesse im Sinne
des § 573 Abs. 1 BGB.
(LG Berlin, Beschl. Vpm 9.01.2007 63 T 132/ 06)

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