Das OLG Hamm hat entschieden, dass für den Eigentümer eines Privatgrundstücks, das von Passanten aus Bequemlichkeit zur Abkürzung genutzt wird, bei Schneeglätte keine Räum- und Streupflicht besteht.
OLG Hamm 23.2.2015 6 U 178/12
Das OLG Hamm hat entschieden, dass für den Eigentümer eines Privatgrundstücks, das von Passanten aus Bequemlichkeit zur Abkürzung genutzt wird, bei Schneeglätte keine Räum- und Streupflicht besteht.
OLG Hamm 23.2.2015 6 U 178/12
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