Abkürzung über sichtbar vereistes Privatgrundstück auf eigene Gefahr

VonHagen Döhl

Abkürzung über sichtbar vereistes Privatgrundstück auf eigene Gefahr

Das OLG Hamm hat entschieden, dass für den Eigentümer eines Privatgrundstücks, das von Passanten aus Bequemlichkeit zur Abkürzung genutzt wird, bei Schneeglätte keine Räum- und Streupflicht besteht.
OLG Hamm 23.2.2015   6 U 178/12

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