Der VGH Mannheim hat entschieden, dass die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags verfassungsgemäß ist und die gegenüber den Rundfunkteilnehmern ergangenen Beitragsbescheide rechtmäßig sind.
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 8.03.2016 2 S 312/15)
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