Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen

VonHagen Döhl

Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen

Das LArbG Nürnberg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist die Raucherpausen seiner Mitarbeiter zu vergüten, auch wenn es im Betrieb üblich ist, dass für die Raucherpausen das Entgelt weitergezahlt wird, ohne die genaue Häufigkeit und Dauer der Pausen zu kennen.

(Landesarbeitsgericht Nürnberg  07.01.21016 2 Sa 132/15)

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Hagen Döhl administrator

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