Altersdiskriminierung bei Kündigung in einer Freiberuflerpraxis

VonHagen Döhl

Altersdiskriminierung bei Kündigung in einer Freiberuflerpraxis

Ist bei einer Kündigung gegenüber einer in einer Freiberuflerpraxis/Kleinbetrieb tätigen Praxismitarbeiterin aufgrund der von ihr vorgetragenen Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen ihres Lebensalters (Geburtsjahr: 1950) nach § 22 AGG zu vermuten (hier: Durch Hinweis auf "Pensionsberechtigung" in der Kündigung und Nichtkündigung von einer der anderen vier jüngeren Praxismitarbeiterinnen) und gelingt es dem Arbeitgeber und Praxisinhaber nicht, diese Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb im Sinne des § 23 KSchG unwirksam.
Hinweis: Die Vorinstanz hatte demgegenüber die Differenzierung bzw. Ungleichbehandlung der Klägerin wegen ihres Alters im Hinblick auf die in § 10 AGG geregelten besonderen Rechtfertigungsgründe, zu denen unter anderem auch die Möglichkeit des Rentenbezugs gehöre (§ 10 Satz 3 Nr. 5, 6 AGG) nicht beanstandet.
(BAG, Urteil vom 23.07.2015 – 6 AZR 457/14)

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