Eine Entscheidung des Amtsgerichtes Meißen setzt sich eingehend mit dem Messverfahren ESO ES 3.0 auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die innerstaatliche Bauartzulassung durch die PTB, auf deren Grundlage die Eichung in aller eingesetzten ES 3.0 beruhen und die Einhaltung der Bedienvorschriften nicht gewährleistet, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Messergebnisse zu erwarten sind! Die Beweisaufnahme durch das Amtsgericht in der unter anderem zwei Sachverständige gehört wurden, hatte bauartbedingte Fehlerquellen der Geschwindigkeitsmessanlage bei der Messwertbildung zutage treten lassen, die nicht innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze lagen und nach Auffassung des Amtsgerichtes auch nicht durch einen größeren Toleranzwert ausgeglichen werden können.
AG Meißen, Urteil vom 29.05.2015 – 13 OWi 703 Js 21114/14)
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