Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters

VonHagen Döhl

Außerordentliche Kündigung eines Sicherheitsmitarbeiters

Das LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem Sicherheitsmitarbeiter fristlos gekündigt werden kann, wenn er die ihm obliegende Ausgangskontrolle in einem besonders zu sichernden Bereich während eines erheblichen Zeitraums verlässt.
(LArbG Berlin-Brandenburg 8.10.2015   17 Sa 810/15)
 

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