Das LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber aufgrund des höheren Stundenlohnes nach dem Mindestlohngesetz bisher gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen will, unwirksam ist.
(LArbG Berlin-Brandenburg 8.10.2015 9 Sa 570/15)
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