Kleines Tattoo hindert Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin nicht

VonHagen Döhl

Kleines Tattoo hindert Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin nicht

Das VG Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Bewerbung zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeisterin im Land Berlin nicht wegen einer kleinen Tätowierung am Handgelenk abgelehnt werden darf.
(VG Berlin 36. Kammer  24.04.2015  VG 36 L 83/15)

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