Heimliche Kündigung der Hausratsversicherung durch einen Ehepartner in der Trennungszeit

VonHagen Döhl

Heimliche Kündigung der Hausratsversicherung durch einen Ehepartner in der Trennungszeit

Kündigt ein Ehepartner heimlich, ohne Kenntnis des anderen die Hausratsversicherung für die gemeinsame Ehewohnung, in dem er diese Versicherung auf eine in seinem Alleineigentum stehende Wohnung ummeldet und wird aufgrund eines späteren Einbruchs Hausrat in der Ehewohnung entwendet, der  nicht von der Versicherung ersetzt wird, so ist er dem hintergangen Ehegatten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet.

Das Gericht wertete das heimliche Ummelden der Hausratsversicherung auf die in seinem Alleineigentum stehende Wohnung als einen Verstoß gegen die Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem anderen Ehepartner (OLG Bremen Beschluss vom 19.09.2014, Aktenzeichen 4 UF 40/14).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort