Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers unzulässig

VonHagen Döhl

Verhaltensbedingte Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers unzulässig

Das LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis eines alkoholabhängigen Berufskraftfahrers nicht allein deswegen aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden kann, weil er sein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt.

(LArbG Berlin-Brandenburg  28.10.2014   7 Sa 852/14)

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