Leben bei der Kindesmutter Geschwisterkinder, so dass die Bindungen des Kindes zu diesen Geschwisterkindern für seinen Aufenthalt bei der Kindesmutter sprechen, kann es dennoch nach der Gesamtabwägung aller Umstände dem Kindeswohl besser entsprechen, wenn das Kind künftig beim Vater lebt, wenn bei ihm der Förderungsgrundsatz und die Kontinuität besser gegeben sind.
(vgl. OLG Brandenburg, Beschluss des 5. Familiensenats vom 21.10.2013, Aktenzeichen 3 UF 90/12)
Über den Autor