Kein optisch einheitliches Erscheinungsbild: Dielen mangelhaft

VonHagen Döhl

Kein optisch einheitliches Erscheinungsbild: Dielen mangelhaft

Werden Terrassendielen zwar alle mit dem vereinbarten Farbton (konkret: Palisander) geliefert, entstammen aber zwei verschiedenen Produktionschargen, so dass sie sich in der Helligkeit des Farbtons deutlich erkennbar unterscheiden und bei gemeinsamer Verlegung kein optisch einheitliches Erscheinungsbild ergeben, liegt trotz der Zuordnung beider zum vereinbarten Farbton ein Sachmangel vor.
(OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2013 – 10 U 9/13)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort