Kündigung wegen starken Rauchens in Mietwohnung rechtmäßig

VonHagen Döhl

Kündigung wegen starken Rauchens in Mietwohnung rechtmäßig

Das AG Düsseldorf hat die fristlose Kündigung einer Mietwohnung wegen starken Tabakkonsums des Mieters als gerechtfertigt eingestuft.

AG Düsseldorf  31.07.2013   24 C 1355/13)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort