Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

VonHagen Döhl

Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Dankesformel am Ende eines Arbeitszeugnisses hat, die offensichtlich keinen Bezug zum Verhalten und/oder der Leistung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis hat.
(BAG 11.12.2012   9 AZR 227/11)

 

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