Der EuGH hat entschieden, dass ein Sozialplan eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, vorsehen darf, allerdings stelle es eine nach dem Unionsrecht verbotene Diskriminierung dar, wenn bei der Berechnung dieser Minderung die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente wegen einer Behinderung berücksichtigt wird.
(EuGH 06.12.2012 C-152/11)
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