Haftung des Halters bei unberechtigtem Parken auf fremdem Grundstück

VonHagen Döhl

Haftung des Halters bei unberechtigtem Parken auf fremdem Grundstück

Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein.
(BGH Urteil 21.09.2012, V ZR 230/11)

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