BAG: Arbeitgeber darf schon an erstem Krankheitstag Vorlage eines Attests verlangen

VonHagen Döhl

BAG: Arbeitgeber darf schon an erstem Krankheitstag Vorlage eines Attests verlangen

Erkrankt ein Arbeitnehmer, so ist der Arbeitgeber berechtigt, bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu verlangen. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht unter Verweis auf § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG klar. Die Ausübung dieses Rechts stehe im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers (Urteil vom 14.11.2012, Az.: 5 AZR 886/11).

 

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