Kein Reißverschlussprinzip bei einer blockierten Fahrbahnspur

VonHagen Döhl

Kein Reißverschlussprinzip bei einer blockierten Fahrbahnspur

Das AG München hat entschieden, dass ein Autofahrer, der wegen eines Hindernisses auf seiner Spur die Fahrbahn wechselt, jede Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausschließen muss; ein Autofahrer, der die andere, freie, Spur benutzt, muss ihn nicht einfahren lassen.

(AG München  07.03.2012  334 C 28675/11)

 

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