Wie berechnet sich das Urlaubsentgelt?

VonHagen Döhl

Wie berechnet sich das Urlaubsentgelt?

Das Entgelt, das während des Urlaubs vom Arbeitgeber zu zahlen ist, nennt man Urlaubsentgelt. Die Höhe und Berechnung ist in §11 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) geregelt. Auch in den meisten Tarifverträgen gibt es Regelungen zum Urlaubsentgelt. Diese Regelungen gehen für tarifgebundene Arbeitnehmer/innen den gesetzlichen Regelungen vor.

Der §11 BUrlG sieht vor, dass der durchschnittliche Verdienst ohne Überstunden während des Urlaubs weitergezahlt werden muss. Als Grundlage für die Berechnung dieses durchschnittlichen Verdienstes sind gem. BUrlG die letzten 13 Wochen (ohne Überstundenentgelt und evtl. Überstundenzuschlägen) heranzuziehen. Dabei sind Lohnerhöhungen, die in dieser Zeit liegen und nicht nur vorübergehend sind, entsprechend zu berücksichtigen. Entgeltminderungen, die nicht von Dauer sind (z.B. Kurzarbeit oder Krankheit), müssen in der Berechnung unberücksichtigt bleiben.

Die Festlegung des Bezugszeitraums auf 13 Wochen (ca. exakt 3 Monate) soll erreichen, dass als Urlaubsentgelt auch wirklich der Durchschnittsverdienst gezahlt wird. Sind im Entgelt keine wöchentlichen oder monatlichen Schwankungen, ist die Berechnung des Urlaubsentgelts natürlich einfacher. Eine einfache Berechnung des Urlaubsentgeltes kann man z.B. machen, in dem man den erzielten Verdienst durch 65 (bei 5 Tage Woche: 13×5 Tage = 65 Tage) teilt und mit den Urlaubstagen multipliziert. Man kann auch den Stundenverdienst ausrechnen und entsprechend der Urlaubsstunden multiplizieren.

Das Urlaubsentgelt ist nach dem Gesetz vor dem Urlaub auszuzahlen (§11 Abs.2 BUrlG).

Das BUrlG sieht auch vor, dass Sachbezüge, die Bestandteil der Entlohnung sind und vom Arbeitgeber während des Urlaubes nicht weitergewährt werden, in Geld mit dem Urlaubsentgelt abzuzahlen sind.

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