Ab 01.07.2012 können Kfz-Halter zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild fahren – abwechselnd.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem kleineren Teil, der fest am Fahrzeug bleibt, und einem größeren Teil, das umgesteckt wird. Voraussetzung ist, dass beide Fahrzeuge in die gleiche Klasse fallen und die gleiche Kennzeichengröße haben. Geführt werden kann das Wechselkennzeichen an jeweils einem Fahrzeug.
Mit dem Wechselkennzeichen können z.B. zwei Pkw, zwei Oldtimer oder zwei Motorräder gefahren werden, aber auch ein Pkw und ein Wohnmobil. Die Fahrzeuge können je nach Ziel und Zweck der Fahrt ausgewählt werden. So kann z.B. für kürzere innerstädtische Strecken ein sparsames Auto und für Reisen oder Transporte ein größeres Familienfahrzeug verwendet werden. Dies hat einen positiven Effekt für die Umwelt und kann ein Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges sein – etwa eines Elektrofahrzeugs.
Für Elektrofahrzeuge gilt bereits heute eine Steuerbefreiung für fünf Jahre. Sie wird im Rahmen des „Regierungsprogramms Elektromobilität“ auf 10 Jahre ausgeweitet. Zusammen mit einer günstigen Versicherungsprämie ergibt sich ein finanzieller Vorteil.
Über den Autor