Kostenrahmen überschritten: Architekt haftet!

VonHagen Döhl

Kostenrahmen überschritten: Architekt haftet!

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die zutreffende Kostenermittlung zu den Grundleistungen eines Architekten gehört. Wird ein Bauvorhaben als Renditeobjekt zur Finanzierung eines weiteren Vorhabens errichtet und ist dem Architekten das Investitionskonzept des Auftraggebers bekannt, wird bei Auftragsvergabe ein verbindlicher Kostenrahmen vereinbart und der Architekt muss den Kosten erhöhte Aufmerksamkeit widmen. Deshalb kommt eine Toleranz bei einer Kostenüberschreitung nicht in Betracht, wenn der Architekt keine ausreichende Kostenkontrolle vornimmt. OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2011 – 12 U 71/10

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