Seit Januar 2012 Mindestlohn in der Zeitarbeit

VonHagen Döhl

Seit Januar 2012 Mindestlohn in der Zeitarbeit

Für die Zeitarbeit, das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung gelten seit Januar 2012 neue Lohnuntergrenzen.

Es gelten für die Zeitarbeit folgende Mindestlöhne:

• vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012

a) in den neuen Ländern: 7,01 Euro,
b) in den übrigen Bundesländern: 7,89 Euro

• vom 01.11.2012 bis zum 31.10.2013

a) in den neuen Ländern: 7,50 Euro,
b) in den übrigen Bundesländern: 8,19 Euro.

Dachdecker-Mindestlohn gilt fort

Im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk existierten bereits Mindestlöhne. Hier erlässt das Bundesarbeitsministerium Folgeverordnungen. Für das Dachdeckerhandwerk und für die Gebäudereinigung laufen die noch geltenden Verordnungen jeweils bis zum Ende dieses Jahres.
Die neuen Verordnungen gelten somit ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2013.

Die neuen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk:
a) Im Jahr 2012 bundesweit einheitlich: 11 Euro
b) Im Jahr 2013 bundesweit einheitlich: 11,20 Euro

Die neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung:
a) Im Jahr 2012:
In Westdeutschland einschließlich Berlin: 8,82 Euro (Lohngruppe 1) und 11,33 Euro (Lohngruppe 6),
in den neuen Ländern: 7,33 Euro (Lohngruppe 1) und 8,88 Euro (Lohngruppe 6).
b) Im Jahr 2013:
In Westdeutschland einschließlich Berlin: 9,00 Euro (Lohngruppe 1) und 11,33 Euro (Lohngruppe 6),
in den neuen Ländern: 7,56 Euro (Lohngruppe 1) und 9,00 Euro (Lohngruppe 6).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort