Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei vorläufiger Insolvenzeröffnung

VonHagen Döhl

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei vorläufiger Insolvenzeröffnung

Das wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung vom Arbeitnehmer ausgeübte gesetzliche Rücktrittsrecht von einem Aufhebungsvertrag nach § 323 Abs. 1 BGB wird im Allgemeinen nicht durch die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers ausgeschlossen. Dass dabei die Abfindung „höchstvorsorglich“ auch zur Insolvenztabelle angemeldet wurde, steht dem nicht entgegen, da ein einmal nach § 323 Abs. 1 BGB begründetes Rücktrittsrecht nicht schon allein deshalb erlischt, weil der Gläubiger zunächst weiterhin Erfüllung verlangt – vgl. auch BGH-Urteil vom 20.01.2006 – V ZR 124/05.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2010 – 12 Sa 962/09)

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