Belastung des Arbeitszeitkontos mit Minusstunden

VonHagen Döhl

Belastung des Arbeitszeitkontos mit Minusstunden

Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgerückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat. (BAG-Urteil vom 26.01.2011 – 5 AZR 819/09).

Anmerkung: Unbeschadet dessen, dürfte es bei dem Grundsatz bleiben, dass der Arbeitgeber grundsätzlich dafür zu sorgen hat, dass der Arbeitnehmer innerhalb der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit genügend Arbeit hat.

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Hagen Döhl administrator

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