Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens nach vertraglicher Ausgleichsklausel

VonHagen Döhl

Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens nach vertraglicher Ausgleichsklausel

Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung, nach der „mit diesem Vertrag sämtliche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden wechselseitigen Ansprüche… geregelt und abgegolten sind“, erfasst die Zins- und Rückzahlungsansprüche eines Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer aus einem gewährten Arbeitgeberdarlehen grundsätzlich nicht.
(BAG 19.03.2009 – 6 AZR 557/07)

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