Darf die Polizei direkt hinter dem Ortseingangschild Radarfallen aufstellen?
Temposünder, die unmittelbar hinter einem Ortseingangsschild „geblitzt“ werden, kommen in der Regel nicht um ein Bußgeld herum.
Es gibt von Gesetzes wegen keinen Toleranzbereich beim Tempo, den man an Ortseinfahrten gewissermaßen einkalkulieren kann. Deshalb sind Messungen in unmittelbarer Nähe eines Ortseingangsschilds rechtens.
Verwaltungsrichtlinien für einen bestimmten Abstand von Radarmessgeräten zum Schild, beispielsweise 150 Meter, sind für die Fahrzeugführer nicht maßgebend. Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbar geltende gesetzliche Bestimmungen, sondern um rein innerdienstliche Vorschriften für die Polizeiarbeit. Insofern sehen die meisten Gerichte keinen Anlass für einen „Bonus“ beim Bußgeld, falls einmal sehr dicht an einem Ortseingangsschild geblitzt wurde.
Bei einem erheblichen Tempoverstoß am Ortsschild sieht die Sache möglicherweise etwas anders aus. Droht ein Fahrverbot, hat der Temposünder gute Chancen, mit einer Geldsanktion davonzukommen. Es empfiehlt sich aber, bei einem Bußgeldverfahren die Hilfe eines verkehrsrechtlich versierten Verteidigers in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgschancen vor Gericht zu verbessern.
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