Der BGH hat entschieden, dass der Tatrichter bei der Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen darf.
(BGH VI ZR 300/09)
Der BGH hat entschieden, dass der Tatrichter bei der Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen darf.
(BGH VI ZR 300/09)
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