Keine Minderung des Elterngeldes von Selbstständigen durch nachgezahltes Arbeitseinkommen

VonHagen Döhl

Keine Minderung des Elterngeldes von Selbstständigen durch nachgezahltes Arbeitseinkommen

Das LSG Essen hat als erstes Landessozialgericht in Deutschland entschieden, dass nachgezahltes Arbeitseinkommen für eine vorangegangene Erwerbstätigkeit nicht auf das Elterngeld von selbstständigen Elterngeldbeziehern angerechnet wird, wenn diese nur in der Zeit vor dem Elterngeldbezug erwerbstätig waren.
(Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen – L 13 EG 16/10)

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