Angabe der Kündigungsgründe

VonHagen Döhl

Angabe der Kündigungsgründe

Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren Verletzung der Mieter keine Schadensersatzansprüche (hier: Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts) herleiten kann.
(BGH 15.12.2010-VIII ZR 9/10)

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