Zulässigkeit von Vorschriften zum Erscheinungsbild von Mitarbeitern

VonHagen Döhl

Zulässigkeit von Vorschriften zum Erscheinungsbild von Mitarbeitern

Das LArbG Köln hat entschieden, dass Mitarbeiterinnen nicht vorgeschrieben werden darf, die Fingernägel nur einfarbig zu tragen, und von männlichen Mitarbeitern nicht verlangt werden darf, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu tragen.
(Landesarbeitsgericht Köln 3 TaBV 15/10)

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