An- und Ausziehen der Polizeiuniform keine Arbeitszeit

VonHagen Döhl

An- und Ausziehen der Polizeiuniform keine Arbeitszeit

Das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Zeit, die für das An- und Ablegen der Polizeiuniform erforderlich ist, nicht auf die Arbeitszeit anzurechnen ist. | Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
(6 A 1546/10)

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