Vertragsfreiheit für Vermieter hinsichtlich Nachmieter

VonHagen Döhl

Vertragsfreiheit für Vermieter hinsichtlich Nachmieter

Das AG München hat entschieden, dass ein Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen bestimmten Nachmieter zu akzeptieren und dem Mieter damit die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen.
AG München 412 C 3825/08)

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