BVerwG erklärt Lkw-Überholverbote weitgehend für rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.09.2010 entschieden, dass der Großteil der vom Kläger angegriffenen Lkw-Überholverbote auf der A 7 und der A 45 sowie auf der A 8 (Ost) rechtmäßig ist. Lediglich auf einzelnen Streckenabschnitten der hessischen Autobahnen müssten die Überholverbote aufgehoben werden, weil an diesen Stellen keine besondere Gefahrenlage wie nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO gefordert bestehe, was etwa durch unterdurchschnittliche Unfallzahlen bestätigt werde. Im übrigen jedoch hatte das BVerwG gegen die ausgesprochenen Überholverbote keine Bedenken (Az.: 3 C 32.09 und 3 C 37.09).
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