Regelmäßig keine Kostengarantie!

VonHagen Döhl

Regelmäßig keine Kostengarantie!

Kommt es bei einer Baumaßnahme zur Überschreitung einer vereinbarten Kostenobergrenze, so macht der Bauherr oft den Architekten verantwortlich. Dabei ist ein Schadensersatz aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen meist nur sehr schwer durchzusetzen. Deshalb versuchen die Bauherren, die Haftung aus einer Kostengarantie herzuleiten. Dann würde der Architekt in vollem Umfang für die Überschreitung der Kostengrenze haften. Das könnte seinen Ruin bedeuten, weil ein solches Risiko von der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt ist. Die Gerichte nehmen eine solche Kostengarantie nur in sehr seltenen Ausnahmefällen an, denn eine solche Risikoübernahme ist auch der Vereinbarung von Kostenobergrenzen in den allermeisten Fällen nicht zu entnehmen. Das OLG Naumburg weist ferner darauf hin, dass der Umfang der für die Bausumme zu erbringenden Leistungen auf der Grundlage der Entwurfsplanung bereits im Detail feststehen müsste, sonst könne von vornherein nicht von einer Garantie ausgegangen werden.

(OLG Naumburg, Urteil vom 17.07.2007 – 9 U 164/06)

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