BGH: Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels umfasst Umsatzsteuer nur nach tatsächlicher Mängelbeseitigung

VonHagen Döhl

BGH: Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels umfasst Umsatzsteuer nur nach tatsächlicher Mängelbeseitigung

Wird wegen eines Baumangels Schadensersatz geltend gemacht, umfasst dieser Umsatzsteuer auf die erforderlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung nur dann, wenn der Mangel tatsächlich beseitigt worden ist. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.07.2010 entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. In seiner Begründung verweist der BGH auf § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, der auf Schadensersatzansprüche im Werkvertragsrecht zwar nicht anwendbar sei, aber eine gesetzliche Wertung für vergleichbare Fälle enthalte (Az.: VII ZR 176/09).

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