Der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar.
BGH Urteil 17.02.2010, VIII ZR 104/09
Der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar.
BGH Urteil 17.02.2010, VIII ZR 104/09
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