Mietmangel durch Lärm von Kinderspielplätzen

VonHagen Döhl

Mietmangel durch Lärm von Kinderspielplätzen

Die von einem Spielplatz in einer Wohnsiedlung ausgehenden Geräusche spielen- der Kinder und sich treffender Jugendlicher und Erwachsener sind als sozialadäquat hinzunehmen und rechtfertigen keine Mietminderung.
AG Frankfurt vom 13.03.2009, 33 C 2368/08 – 50

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Hagen Döhl administrator

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