zulässige Abrechnung des Schadens auf Neuwagenbasis

VonHagen Döhl

zulässige Abrechnung des Schadens auf Neuwagenbasis

Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat.
(BGH Urteil 09.06.2009, VI ZR 110/08)

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