Sozialpläne können geringere Abfindungen für Arbeitnehmer vorsehen, die demnächst Anspruch auf gesetzliche Altersrente haben und den Zeitraum bis dahin mit Arbeitslosengeld überbrücken können.
(BAG, Urteil vom 20.01.2009 – 1 AZR 740/07)
Sozialpläne können geringere Abfindungen für Arbeitnehmer vorsehen, die demnächst Anspruch auf gesetzliche Altersrente haben und den Zeitraum bis dahin mit Arbeitslosengeld überbrücken können.
(BAG, Urteil vom 20.01.2009 – 1 AZR 740/07)
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